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Einkommensteuer | Kindergeld: Vorrangige Anspruchsberechtigung des im anderen EU-Mitgliedstaat lebenden Elternteils
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Der in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebende Elternteil kann gegenüber dem im Inland lebenden Elternteil nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG i. V. mit Art. 67 der VO Nr. 883/2004, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 vorrangig kindergeldberechtigt sein, wenn er sein Kind dort in seinen Haushalt aufgenommen hat (Anschluss an , BStBl 2016 II S. 612). (2) Die nach Art. 67 der VO Nr. 883/2004 i. V. mit Art. 60 Abs. 1 Satz 2 S. 3067 [i]Zu BFH III R 17/13 s. Avvento, NWB 28/2016 S. 2104der VO Nr. 987/2009 vorzunehmende Fiktion bewirkt, dass die Wohnsituation auf Grundlage der im Streitzeitraum im anderen EU-Mitgliedstaat gegebenen Verhältnisse (fiktiv) ins Inland übertragen wird. (3) Dem steht nicht entgegen, dass das Kindergeld Teil des Familienleist...