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Einkommensteuer | Aufwendungen für die Renovierung einer Kirchenruine auf landwirtschaftlichem Grundstück können zu Betriebsausgaben führen
Der 7. Senat des entschieden, dass Aufwendungen für die Renovierung einer Kirchenruine und eines Brunnens, die sich auf dem Gelände eines zur Erzielung landwirtschaftlicher Einkünfte genutzten Gutshofs befinden, als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können.
Der Kläger ist Eigentümer eines unter Denkmalschutz stehenden Gutshofs, der sich seit mehreren Generationen im Familienbesitz befindet und bis heute landwirtschaftlich genutzt wird. Auf dem Innenhof, der die landwirtschaftlichen Gebäude verbindet, befindet sich ein historischer Brunnen. Einen Teil des Herrenhauses nutzen der Kläger und seine Familie zu Wohnzwecken. Den Ostflügel und weitere Teile des Gebäudes verpachtet der Kläger an ein Internat, woraus er ebenfalls Einkünfte aus Land-...