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Steuerliche Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften
Über- und Unterentnahmen, GewSt-Anrechnung und Thesaurierungsbegünstigung
[i] Lange/Bilitewski/Götz, Personengesellschaften im Steuerrecht, 9. Aufl., Herne 2015 Dieser Praxisfall ergänzt die in BBK 14/2016 im Rahmen des Buchführungs-Seminars zu den Fallstricken bei der steuerlichen Behandlung von Personengesellschaften. Zum Gesamtverständnis des Steuerrechts der Personengesellschaften ist es erforderlich, einige Besonderheiten zu den Regelungen bei Über- und Unterentnahmen, der Gewerbesteuer-Anrechnung sowie der Thesaurierungsbegünstigung anhand von Fallbeispielen zu behandeln. Eine Übersicht über alle bisher in dieser Reihe erschienenen Beiträge finden Sie unter NWB UAAAG-35648.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Über- und Unterentnahmen
1. Gesetzliche Regelung
[i]Dürr, Beschränkter Betriebsausgabenabzug von Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG, SteuerStud 2/2016 S. 96 NWB SAAAF-32516 Die nicht abzugsfähigen Schuldzinsen sind in § 4 Abs. 4a EStG geregelt. Um den Teil der Schuldzinsen zu ermitteln, der steuerlich nicht abgezogen werden darf und außerbilanzmäßig hinzuzurechnen ist, muss der Saldo der steuerlichen Werte wie folgt ermittelt werden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einlagen | |
- | Entnahmen |
+ | Gewinn |
+ | Vortrag aus dem Vorjahr
(Über- oder Unterentnahmen) |
= | Überentnahmen
S. 953
|
[i]Geißler, Abzugsfähigkeit nachträglicher Schuldzinsen – eine vergleichende Darstellung, NWB 6/2015 S. 332 NWB EAAAE-83147 6 % dieser Überentnahmen sind nicht abz...