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Abzugsfähigkeit nachträglicher Schuldzinsen – eine vergleichende Darstellung
Anforderungen, Beschränkungen und Ausnahmen
Der BFH hat mit mehreren Urteilen die Behandlung nachträglich anfallender Schuldzinsen bei den Einkünften nach § 17 EStG sowie § 21 EStG unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung grundlegend geändert. Die Finanzverwaltung hat sich diesen Urteilen weitestgehend angeschlossen. Somit scheint eine Gleichbehandlung des nachträglichen Schuldzinsenabzugs bei Gewinn- und Überschusseinkunftsarten nach jahrzehntelanger Abweichung vollzogen. Der nachfolgende Beitrag zeigt hingegen auf, dass nicht sämtliche Schuldzinsen nachträglich abziehbar sind und stellt die jeweiligen Anforderungen, Beschränkungen und Ausnahmen für ausgewählte Einkunftsarten dar.
In der NWB Datenbank können Sie unter der NWB DokID NWB YAAAE-57242 den Grundlagenbeitrag „Betrieblicher Schuldzinsenabzug – Eingeschränkter Schuldzinsenabzug – Zinsschranke“ aufrufen.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]Grundlage: objektives NettoprinzipIm Einkommensteuerrecht gilt das objektive Nettoprinzip, welches jedem Steuerpflichtigen das Recht einräumt, die mit seinen Erträgen zusammenhängenden Aufwendung...