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Zollrecht | Tarifierung von Aminosäuremischungen
Aminosäuremischungen, die zur Herstellung spezieller Säuglings- und Kindernahrung für Kuhmilchallergiker verwendet werden und durch deren Einsatz allergieauslösende Stoffe durch nicht allergieauslösende Ernährungsbausteine ersetzt werden können, sind nach dem in die Pos. 2106 KN und nicht in die Pos. 3003 KN einzureihen.