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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung der Leistungen privater Arbeitsvermittler
Mit Schreiben vom führt das BMF aus, dass eine Einrichtung, die Vermittlungsleistungen an Arbeitsuchende aufgrund eines bis zum ausgestellten Vermittlungsgutscheins nach § 421g SGB III erbracht und ihr Honorar deshalb unmittelbar von der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat, sich für die Steuerfreiheit dieser Leistungen unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen kann. Aufgrund der Vergleichbarkeit der Leistungen gilt das Berufungsrecht auch für Einrichtungen, die vor dem Vermittlungsleistungen an Arbeitsuchende aufgrund eines ab dem ausgestellten Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins nach § 45 SGB III erbracht haben und deren Honorar deshalb unmittelbar von der Agentur für Arbeit vergütet wurde. Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Für Umsätze, die bis zum erbracht w...