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Umsatzsteuer | Weigerung der nachträglichen Rechnungskorrektur europarechtswidrig
Das FG Niedersachsen hatte dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob der Vorsteuerabzug bei Fehlen der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer auf der Rechnung nur für das Jahr ausgeübt werden kann, in dem die ursprüngliche Rechnung berichtigt wurde, und nicht für das Jahr, in dem sie ausgestellt wurde. Mit Urteil vom befand der EuGH die deutsche Regelung für europarechtswidrig, da sie gegen das Grundprinzip der Mehrwertsteuerneutralität verstößt. Der Vorsteuerabzug sei zu gewähren, wenn die materiellen Anforderungen erfüllt sind, selbst wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Bedingungen nicht genügt hat. Der Besitz einer Rechnung, die die in Art. 226 MwStSystRL vorgesehenen Angaben enthält, stelle eine formelle und keine materielle Bedingung für das Recht auf Vorsteuerabzug dar. Die Regel...