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Umsatzsteuer | Zur Reichweite des Vorsteuerausschlusses bei hoheitlicher Tätigkeit
Mit Beschluss vom - XI R 15/13 (BStBl 2015 II S. 865) hatte der BFH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob Art. 1 der Entscheidung des Rates vom (2004/817/EG) zur Ermächtigung Deutschlands, eine von Art. 17 der 6. EG-Richtlinie abweichende Regelung anzuwenden, dahin auszulegen ist, dass er für den Fall gelte, wenn ein Unternehmen Gegenstände oder Dienstleistungen erwerbe, die es zu mehr als 90 % für nichtwirtschaftliche – nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallende – Tätigkeiten nutzt. Der EuGH befand mit Urteil vom , dass für die Auslegung des Begriffs „unternehmensfremde Zwecke“ der Entscheidung 2004/817 auf die 6. EG-Richtlinie abzustellen ist. Eine Verwendung für unternehmensfremde Zwecke könne der Mehrwertsteuer unterliegen, die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten fielen jedoch nicht in den Anwen...