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Bedarfsbewertung bebauter Grundstücke im Sachwertverfahren
Neuerungen durch das Steueränderungsgesetz 2015
Die Bedarfsbewertung der bebauten Grundstücke wurde durch die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz – ErbStRG) ab Bewertungsstichtage neu konzipiert. Durch das Steueränderungsgesetz 2015 (StÄndG) wurde nun erstmals eine Aktualisierung der Bewertungsverfahren nach dem BewG vorgenommen. Betroffen ist in erster Linie das Sachwertverfahren; aber auch das Ertragswertverfahren erfährt marginale Änderungen. Mithilfe gleich lautender Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom werden die Änderungen durch die Finanzverwaltung erläutert und damit einhergehend die betroffenen Anweisungen in den ErbStR bzw. ErbStH angepasst. Der nachfolgende Beitrag vermittelt einen Überblick über die Änderungen innerhalb des Sachwertverfahrens gegenüber der alten Rechtslage.
I. Allgemeines
Eine Bedarfsbewertung des Grundvermögens ist für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer nur bei „Bedarf“ durchzuführen. „Bedarf“ besteht, wenn im Fall eines Erwerbs von Todes wegen (z. B. Erbanfall) oder einer Schenkung unter Lebenden für die Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer die Feststellung eines Grundbesitzwerts erforderl...