NWB Nr. 38 vom Seite 2836

Checklisten und Übersichten

Die [i]Über 50 ChecklistenNWB Datenbank versorgt Sie stets mit allen Informationen, die Sie für Ihren Berufsalltag benötigen. In Ihrer NWB Datenbank finden Sie in der Kategorie „Arbeitshilfen“ eine Vielzahl von praxisnahen Hilfen für Ihren Arbeitsalltag. Über 90 Berechnungsprogramme bilden einen wichtigen Schwerpunkt dieses Bereichs. Einen weiteren wesentlichen Baustein bilden die Checklisten und Übersichten; eine aktuelle Checkliste sowie drei Übersichten möchten wir Ihnen nachfolgend vorstellen.

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens: Was gilt ab wann?

[i]Übersicht NWB AAAAF-79140 Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde im BGBl vom verkündet (BGBl 2016 I S. 1679 ff.). Die Übersicht „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (2016)“ NWB AAAAF-79140 stellt in tabellarischer Form den Inhalt der neuen oder geänderten Norm, deren Inkrafttreten sowie besondere Anwendungsregelungen dar.

[i]Baum, NWB 21/2016 S. 1563; ders., NWB 35/2016 S. 2636Das Gesetz – ohne die Gesetzesbegründung – umfasst 48 Seiten. Mehr als 20 Gesetze werden geändert, wobei der Schwerpunkt der Änderungen auf die AO entfällt. In Kraft treten wird das Gesetz im Wesentlichen am ; einzelne Regelungen treten aber auch bereits nach der Verkündung des Gesetzes im BGBl I in Kraft oder erst zu späteren Veranlagungszeiträumen (2018 oder 2019).

Umsatzsteuer: Kleinunternehmer-Regelung in den EU-Mitgliedstaaten

[i]Übersicht NWB CAAAF-75707 Die Umsatzsteuer, die ein Kleinunternehmer schuldet, wird nicht erhoben, wenn sein Umsatz zuzüglich der hierauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird (§ 19 Abs. 1 UStG).

An die Erklärung, auf die Kleinunternehmer-Regelung zu verzichten, ist der Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre gebunden (§ 19 Abs. 2 UStG). S. 2837

Die Übersicht „Kleinunternehmer-Regelung in den EU-Mitgliedstaaten“ NWB CAAAF-75707 verschafft einen Überblick über die geltenden Schwellenwerte in den Mitgliedstaaten der EU.

Gewinnübertragungen nach §§ 6b, 6c EStG und R 6.6 EStR

[i]Übericht NWB QAAAF-75202 Bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können aufgrund der in diesen Wirtschaftsgütern verhafteten stillen Reserven erhebliche, der sofortigen Besteuerung unterliegende Gewinne entstehen. Soll der erzielte Erlös zur Anschaffung oder Herstellung anderer Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens verwendet werden, kann die sofortige Besteuerung notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen erschweren.

Zur Vermeidung dieses Effekts hat der Gesetzgeber die Vorschriften des § 6b EStG eingeführt, mit denen die erfolgsneutrale Übertragung des Gewinns ermöglicht wird entweder

  • durch Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines neuen Wirtschaftsguts (§ 6b Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG) oder

  • durch Bildung einer Rücklage und späteren Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines neuen Wirtschaftsguts (§ 6b Abs. 3 EStG).

Ermittelt der Steuerpflichtige seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG oder nach Durchschnittssätzen, gilt aber § 6c EStG. Nach dieser Vorschrift können auch diese Gewinnermittler stille Reserven – in einer mit § 6b EStG vergleichbaren Weise – übertragen.

Die Übersicht NWB QAAAF-75202 stellt Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Gewinnübertragungen nach §§ 6b, 6c EStG und R 6.6 EStR in einer Tabelle übersichtlich dar.

Hinweis

Mehr zu diesem Thema sowie weiterführende Informationen finden Sie im infoCenter-Beitrag „Reinvestitionsrücklage § 6b (EStG)“ NWB RAAAB-14448 und im Grundlagenbeitrag „Rücklagen: Reinvestitionsrücklage (§ 6b EStG) und Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR)“ NWB RAAAE-54165.

Gewinnermittlung aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

[i]Checkliste NWB KAAAF-74699 Mit dem Zollkodex-Anpassungsgesetz vom (BGBl 2014 I S. 2417) wurde die Gewinnermittlung nach Durschnittssätzen (§ 13a EStG) neu geregelt. Das BMF hat deshalb am und die Einführungsschreiben zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für die Wirtschaftsjahre 2015 ff. bzw. 2015/2016 ff. bekannt gegeben. Die Neuregelung durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz ist gem. § 52 Abs. 22a EStG erstmals für das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem endet. Mit der Änderung des § 13a EStG durch das Zollkodex-Anpassungsgesetz sollten die bisherigen Mängel der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen beseitigt werden. Doch auch bei der „reformierten“ Gewinnermittlung steckt der Teufel im Detail.

[i]Wiegand, NWB 2/2016 S. 103Im Zuge der Neuregelung veröffentlichte die Finanzverwaltung auch die beiden Anlagen

  • „13a“ und

  • „AV 13a“,

mit denen den Steuerpflichtigen eine verlässliche Grundlage für die Erstellung der Steuererklärungen zur Verfügung gestellt wird.

Die Checkliste NWB KAAAF-74699 fasst die Gewinnermittlung nach Durschnittssätzen gegliedert nach Tatbestand, Voraussetzungen und Rechtsfolgen übersichtlich zusammen. In Anlage 2 werden die einzelnen Additionsschritte zur Gewinnermittlung dargestellt.

Fundstelle(n):
NWB 2016 Seite 2836 - 2837
YAAAF-81860