Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausweis von Vorjahresbeträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung
Auswirkungen der BilRUG-Umstellung
[i]Lüdenbach, Vorjahresspalte der GuV beim Übergang zum BilRUG, StuB 13/2016 S. 514 NWB CAAAF-76838 Durch das BilRUG entfallen in der GuV die Posten außerordentliche Erträge und Aufwendungen sowie das Ergebnis hieraus. Der Beitrag zeigt für das Gesamtkosten- und das Umsatzkostenverfahren, welche Auswirkungen sich bei der erstmaligen Bilanzierung nach BilRUG auf die Vorjahreswerte ergeben.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Abschaffung außerordentlicher GuV-Posten
[i]Wolz, Außerordentliche Aufwendungen und Erträge (HGB), infoCenter NWB JAAAC-29739 Durch das BilRUG wurde die bisherige Darstellung der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen nach § 275 Abs. 2 Nr. 15 und 16 HGB bzw. § 277 Abs. 4 HGB dahingehend geändert, dass diese Posten künftig entfallen und stattdessen „Aufwendungen und Erträge von ‚außergewöhnlicher Größenordnung oder von außergewöhnlicher Bedeutung'“ gemäß § 285 Nr. 31 HGB im Anhang anzugeben und zu erläutern sind.
[i]Branchenspezifische AbweichungenDie Regelung ist jedoch nicht für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen anzuwenden, was eine branchenspezifische Ungleichbehandlung zur Folge hat, da auch Banken in den Anwendungsbereich der für die Abschaffung des außerordentlichen Ergebnisses maßgeblichen neuen EU-Bilanzrichtlinie fallen.
[i]Annäherung an IFRSBegründet wurden diese Veränderungen einerseits mit der Umsetzung der Anforderungen der 6. Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) in deutsches Recht, die ein ...