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StuB Nr. 13 vom Seite 514

Vorjahresspalte der GuV beim Übergang zum BilRUG

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die U GmbH stellt zum ihren Jahresabschluss erstmals nach BilRUG auf (Art. 75 Abs. 1 EGHGB). Nachfolgend ist die GuV für 2015 dargestellt, in der rechten Spalte, wie sie nach HGB a. F. aufgestellt wurde, in der linken Spalte, wie sie nach BilRUG ausfallen würde.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2015     (BilRuG)
2015     (HGB a. F.)
1. Umsatzerlöse
1.050
1. Umsatzerlöse
1.000
2. so. betr. Erträge
160
2. so. betr. Erträge
200
3. Materialaufwand
-515
3. Materialaufwand
-500
4. Personalaufwand
-200
4. Personalaufwand
-200
5. Abschreibungen
-50
5. Abschreibungen
-50
6. so. betr. Aufw.
-125
6. so. betr. Aufw.
-100
7. so. Zinsen u. ä. Ertr.
20
7. so. Zinsen u.ä. Ertr.
20
8. Zinsen u. ä. Aufw.
-40
8. Zinsen u.ä. Aufw.
-40
9. Erg. d. gew. Geschäftst.
330
10. a. o. Erträge
10
11. a. o. Aufwendungen
-40
12. a. o. Ergebnis
-30
9. Steuern Eink. u. Ertrag
-90
13. Steuern Eink. u. Ertrag
-90
10. Ergebnis nach Steuern
210
11. sonstige Steuern
-10
14. sonstige Steuern
-10
12. Jahresüberschuss
200
15. Jahresüberschuss
200

Die Unterschiede erklären sich wie folgt:

  • Vermietungserlöse von 50 wurden bisher als s. b. E. behandelt, nach BilRUG wären sie Umsatzerlöse.

  • Aufwendungen auf Mietobjekte von 15 wurden bisher als s. b. A. ausgewiesen, nach BilRUG wären sie Materialaufwand.

  • Bisheri...

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