BBK Nr. 18 vom Seite 865

Neufassung des BMF-Schreibens zur Teilwertabschreibung

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

[i]Rätke, Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung und Wertaufholungsgebot – Eine praxisnahe Kommentierung des BMF-Schreibens vom 16. 7. 2014, BBK 18/2014 S. 849 NWB PAAAE-72648 Teilwertabschreibungen gehören zu den Dauerbrennern der Finanzrechtsprechung, weil die Voraussetzung einer „voraussichtlich dauernden Wertminderung“ zur steuerlichen Anerkennung die an sich notwendige Klarheit vermissen lässt. Zwar suggeriert der Begriff „voraussichtlich“ eine Prognoseentscheidung zum Zeitpunkt der Bilanzierungsentscheidung. Im Nachhinein, meist noch Jahre später im Rahmen einer Betriebsprüfung, soll aber Gewissheit geherrscht haben. Und so wird zum Teilwert dann am Ende doch der Wert, auf den Prüfer und Unternehmen sich einigen.

Die Finanzverwaltung hatte 2014 ihre bisherigen Schreiben zum Thema Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung und Wertaufholungsgebot in einem einzigen Schreiben zusammengefasst. In BBK 18/2014 hatten wir diese wichtige Verlautbarung zu einem Kernthema der steuerlichen Bilanzierung im Wortlaut abgedruckt, und BBK-Herausgeber kommentierte diese wichtige Verlautbarung im Wortlaut. Unter dem Datum des hat das BMF nun das Schreiben überarbeitet und neu veröffentlicht. Die wesentlichen Änderungen betreffen dabei Wertpapiere im Anlage- oder Umlaufvermögen. In einer der nächsten BBK-Ausgaben wird Bernd Rätke die Neufassung des Schreibens im Wortlaut kommentieren und seinen Beitrag aktualisieren.

In dieser Ausgabe des Buchführungs-Seminars widmet sich im vierten Teil der Reihe zur Personengesellschaft der Rücklage nach § 6b EStG und zeigt, wie sich über diese Vorschrift in manchen Fällen auch die Buchwertübertragung bei Schwester-Personengesellschaften lösen lässt. wiederum greift noch einmal ein Thema zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz auf und erläutert, inwieweit Vorjahresbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung anzupassen sind. Dabei geht er insbesondere auf die Neufassung des Erlösbegriffes ein sowie den Wegfall der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge. Anlass für den Beitrag war ein jüngst veröffentlichter Hinweis des IDW dazu. Der Schwerpunkt des Beitrags von zur Vorratsbewertung mittels Lifo-Methode liegt auf der Buchungstechnik anhand von Fallbeispielen. Und im Praxisfall dieser Ausgabe beschäftigt sich mit einer Unternehmensnachfolge mittels Management Buy-out und zeigt, wie ein Unternehmen unter Beteiligung professioneller Investoren bewertet und wie die Gestaltung danach steuerlich optimal vorgenommen werden kann.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2016 Seite 865
MAAAF-81582