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Anteilsübertragung als unschädliche Verwertung für die grunderwerbsteuerliche Rückgängigmachung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAF-80813 Die besondere Korrekturvorschrift des § 16 GrEStG ermöglicht die nachträgliche Rückgängigmachung eines steuerpflichtigen Erwerbsvorgangs. Mit der Frage, ob ein begünstigter Vorgang auch dann noch vorliegt, wenn im Zuge der Rückabwicklung der Immobilienübertragung zugleich 94 % der Anteile der veräußernden Kapitalgesellschaft an die Muttergesellschaft des Ersterwerbers übertragen werden, hat sich das FG Hamburg in einem aktuellen [i]FG Hamburg, Urteil vom 1. 2. 2016 - 3 K 130/15 NWB YAAAF-71268 Urteil vom - 3 K 130/15 NWB YAAAF-71268 auseinandergesetzt. Dabei war auch zu klären, inwieweit die Rechtsprechung des BFH, wonach im Falle einer Kapitalgesellschaft als Ersterwerber, diese sich die wirtschaftlichen Interessen ihres Alleingesellschafters für die Frage einer Verwertungsmöglichkeit zurechnen lassen muss, vorliegend anzuwenden ist.
Ausführlicher Beitrag s. .
Sachverhalt: Die [i]FA versagt Aufhebung des GrESt-Bescheids, ...B-AöR (B) war Eigentümerin eines Grundstücks in Hamburg. Die A-GmbH mietete das Grundstück von der B und errichtete darauf ein Gebäude, welches zu Mietende zu beseitigen war (Gebäude auf fremdem Boden). Die Klägerin schloss zunächst mit der A-GmbH einen Kaufvertrag über das Gebäude ab. Für die...