Interessante Entscheidungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Urteil , das Walkenhorst auf bespricht, befasst sich mit einem Fall, in dem ein Gebäude nach Veräußerung von dem Erwerber nur teilweise weitervermietet und teilweise selbst unternehmerisch genutzt wurde. Hinsichtlich des verpachteten Teils sah der BFH eine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG. Anders liegt der Fall, wenn ein vermietetes Gebäude teilweise leer steht, der Erwerber die bestehenden Mietverträge fortsetzt und beabsichtigt, die leerstehenden Räume zu vermieten. Darin sieht der BFH eine Geschäftsveräußerung, die das gesamte Gebäude umfasst. Die Präzisierung der Rechtsprechung ist für andere Fälle von Bedeutung, insbesondere für Realteilungen von Personengesellschaften, die danach fast immer Geschäftsveräußerungen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG sind, soweit die Realteiler die unternehmerischen Tätigkeiten der geteilten Gesellschaft partiell fortsetzen.
Die aktuellen EuGH-Entscheidungen und bespricht Mann auf und . Grambeck greift auf den Schlussantrag in der zum Steuersatz für E-Books auf. Ob sich der EuGH der Auffassung anschließt, wird sich zeigen. Auch die Eilnachrichten auf enthalten interessante Urteile, z. B. das des zur Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken sowie das des zum Uneinbringlichwerden von Forderungen gegen ein anderes Konzernunternehmen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieses anderen Konzernunternehmens und Unterlassen einer Aufrechnung mit gegenüber dem insolventen Unternehmen bestehenden Verbindlichkeiten aus nichtsteuerlichen Gründen.
Gebert stellt auf die umsatzsteuerlichen Herausforderungen für Online-Versandhändler und die Auswirkungen von FBA-Lagern von Amazon auf den Versandhandel dar.
Beste Grüße
Susanne Stillers
Fundstelle(n):
USt direkt digital 19 / 2016 Seite 1
MAAAF-80772