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(Vorerst) kein ermäßigter Steuersatz für E-Books
Schlussantrag der Generalanwältin liegt vor
Die Generalanwältin Kokott kommt in ihrem Schlussantrag vom in der , Rzecznik Praw Obywatelskich (RPO), zu dem Ergebnis, dass die Anwendung des regulären Steuersatzes auf E-Books keinen Verstoß gegen den Neutralitätsgrundsatz darstellt. Interessengruppen und Steuerexperten erwarten sicherlich einen anderen Verfahrensausgang, weil elektronische und gedruckte Bücher aus Sicht des Durchschnittsverbrauchers absolut vergleichbar erscheinen. Die Argumentation der Generalanwältin verdient insofern Beachtung, auch wenn sie für den EuGH nicht bindend ist.
I. Zum Hintergrund
Nach Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL sind ermäßigte Mehrwertsteuersätze nur auf die Lieferungen von Gegenständen und die Dienstleistungen der in Anhang III genannten Kategorien anwendbar, nicht hingegen auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen. Anhang III beinhaltet 24 Kategorien – neben z. B. Lebensmitteln und Beförderungs- sowie kulturellen und Beherbergungsleistungen unter Nr. 6 auch die
Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern, … Zeitungen und Zeitschriften, mit Ausnahme von Druckerzeugnissen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken ...