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Überlassung von Kapital durch Mitunternehmer
[i]Eggert, Überlassung von Wirtschaftsgütern durch Personengesellschafter, BBK 15/2016 S. 727 NWB ZAAAF-78861 Die Überlassung von Kapital durch einen Mitunternehmer einer Personengesellschaft an diese muss streng danach unterschieden werden, ob es sich um Eigen- oder um Fremdkapital handelt. Nur im zweiten Fall ist die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu beachten. Nach der Unterscheidung in Eigen- oder Fremdkapital richtet sich auch die buchungstechnische Erfassung des Vorgangs. Auch hier ist zu differenzieren. Eine Übersicht über alle bisher in dieser Reihe erschienenen Beiträge finden Sie unter NWB UAAAG-35648.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Abgrenzung Eigen- und Fremdkapitalüberlassung
1. Keine gesetzliche Regelung
[i]Keine eindeutige gesetzliche AbgrenzungWeder das HGB noch das EStG (ebenso andere Steuergesetze) kennen Regelungen zu der Abgrenzung, ob eine Kapitalüberlassung eines Mitgesellschafters einer Personengesellschaft als Eigen- oder als Fremdkapitalgewährung zu beurteilen ist.
Die Kapitalaufbringung einer Personengesellschaft ist in §§ 705, 706 BGB (GbR) ggf. in Verbindung mit § 105 Abs. 3 HGB (oHG) und § 161 Abs. 2 HGB (KG) abstrakt normiert. Weitere Details gelten nach § 264c HGB für die Gesellschaften nach § 264a HGB (typischer Vertreter GmbH & Co. KG). Sämtliche Vorschriften enthalten aber keine A...