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Überlassung von Wirtschaftsgütern durch Personengesellschafter
[i]Eggert, Tätigkeitsvergütungen und Vorweggewinne bei Personengesellschaften, BBK 14/2016 S. 679 NWB UAAAF-77467 Die Überlassung von Wirtschaftsgütern durch einen Mitunternehmer einer Personengesellschaft ist im Grundsatz ebenso besonders zu werten wie dessen Tätigkeitsvergütung , die er zu Lasten des Gesamthandsvermögens ausbezahlt bekommt. Die Ertragsbesteuerung richtet sich nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Die zu beachtenden Details gehen aber weit über das hinaus, was der Gesetzestext aussagt. Eine Übersicht über alle bisher in dieser Reihe erschienenen Beiträge finden Sie unter NWB UAAAG-35648.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Grundlagen der Überlassung von Wirtschaftsgütern
1. Ertragsteuerliche Regelung
[i]Gesetzeswortlaut Der Gesetzestext, der die Kernvorschrift zur Besteuerung von Personengesellschaften darstellt, lautet nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG wie folgt:
„Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind ... die Gewinnanteile der Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft und einer anderen Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs anzusehen ist, und die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft ... für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat.“
Bei einer wörtlichen Auslegung sind also de...