NWB Nr. 35 vom Seite 2620

Musterverträge und Schreibvorlagen

[i]Über 400 Musterverträge und SchreibvorlagenIn Ihrer NWB Datenbank finden Sie in der Kategorie „Arbeitshilfen“ eine Vielzahl von praxisnahen Hilfen für Ihren Arbeitsalltag. Checklisten und Übersichten (s. ) sind wichtige Bausteine. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die über 400 Musterverträge und Schreibvorlagen. Einige interessante Schreibvorlagen und Musterverträge möchten wir Ihnen an dieser Stelle vorstellen.

Wo finde ich die Musterverträge und Schreibvorlagen in der NWB Datenbank?

Zu einer Übersicht aller NWB Arbeitshilfen kommen Sie durch einen Klick auf das Arbeitshilfen-Icon auf der Startseite Ihrer NWB Datenbank. Über den Link „Alle Musterverträge und Schreibvorlagen“ gelangen Sie zu einer Gesamtübersicht. [i]Gesamtübersicht über alle Arbeitshilfen in der NWB Datenbank

Vollmacht im Besteuerungsverfahren (Muster Finanzverwaltung)

Im Rahmen der sog. vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) stellt die Finanzverwaltung solche Daten zum Abruf bereit, die von Dritten an die Finanzverwaltung übermittelt worden sind. Die Daten können dann von den Steuerpflichtigen zur leichteren Erstellung der Einkommensteuererklärung verwendet werden. Um die eigenen, bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten abrufen zu können, muss sich der Steuerpflichtige im ElsterOnlinePortal anmelden und authentifizieren.

[i]Muster NWB OAAAE-37827 Darüber hinaus kann der Steuerpflichtige auch Dritte (z. B. seinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) bevollmächtigen, für ihn seine Daten einzusehen und bei Erstellung der Steuererklärung zu verwenden. Für Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine soll eine Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung eingerichtet werden. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben hierfür ein Muster NWB OAAAE-37827 für eine Bevollmächtigung S. 2621von Steuerberatern und anderen zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung berechtigten Personen im Besteuerungsverfahren entworfen. Die Verwendung dieses amtlichen Musters ist unabdingbare Voraussetzung für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz gemäß Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV). Sollen Vollmachten nicht elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden, ist eine Verwendung der Muster freigestellt.

Hinweis

Mehr zum Thema sowie weiterführende Informationen lesen Sie in den infoCenter-Beiträgen „Vollmacht“ unter der NWB DokID NWB OAAAA-88458 und „Elektronische Veranlagung“ unter der NWB DokID NWB WAAAE-83543.

Mietvertrag Gewerbeimmobilie

[i]Heß, NWB 8/2015 S. 528Das Muster eines Gewerberaummietvertrags hat die Vermietung solcher Räume zum Gegenstand, in denen eine geschäftliche oder freiberufliche Tätigkeit, insbesondere ein Gewerbe, ausgeübt werden soll (Geschäftsraummiete). Der Gesetzgeber betrachtet sie als Räume, „die keine Wohnräume sind“ (vgl. § 578 Abs. 2 Satz 1 BGB), und regelt ihre rechtliche Ausgestaltung nur bruchstückhaft als Anhang zum Wohnungsmietrecht.

Die Einordnung eines Mietvertrags als Gewerberaummietvertrag und damit die Abgrenzung zum Wohnraummietrecht erfolgt maßgeblich über den vereinbarten Miet- und Vertragszweck. Die Parteien müssen daher deutlich machen, dass die Vermietung der Räume oder des Grundstücks dem Betrieb z. B. einer Steuerberaterkanzlei, einer Autowerkstatt oder eines Elektronikfachgeschäfts dient.

[i]Mustervertrag NWB BAAAE-88044 Ein Muster für einen Gewerberaummietvertrag können Sie unter der NWB DokID NWB BAAAE-88044 aufrufen.

Tipp

Die Praxishinweise in den Schreibvorlagen dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte

Der Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte weist aus arbeitsrechtlicher Sicht keine Besonderheiten im Vergleich zu anderen Arbeitnehmer-Anstellungsverträgen auf, da auch geringfügig Beschäftigte Arbeitnehmer sind, die einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagsvergütung haben. Ebenso unterliegen geringfügig Beschäftigte dem allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz. Bei den sog. Minijobs liegen die Besonderheiten eher im sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bereich. So sind geringfügig Beschäftigte nach § 7 SGB V und § 5 Abs. 2 SGB VI grds. in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung versicherungsfrei; steuerrechtlich ist insbesondere § 40a EStG zu beachten.

[i]Mustervertrag NWB MAAAB-05382 Einen Mustervertrag für geringfügig Beschäftigte können Sie unter der NWB DokID NWB MAAAB-05382 herunterladen.

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Fundstelle(n):
NWB 2016 Seite 2620 - 2621
DAAAF-80603