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§ 7g EStG – Nachträglicher Investitionsabzug zum Ausgleich von Gewinnerhöhungen zulässig
Der BFH hat Klarheit geschaffen: Entgegen der BMF-Auffassung kann ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG i. d. F. des UntStRefG 2008 auch dann nachträglich beansprucht werden, wenn dies der Kompensation von Gewinnerhöhungen nach einer Betriebsprüfung dient. Das (ungeschriebene) Merkmal eines Finanzierungszusammenhangs zwischen Steuerabzug und Investition scheint somit überholt zu sein ( NWB UAAAF-79664 sowie vom - I R 31/15 NWB KAAAF-79663).
Im Verfahren IV R 9/14 machte eine GbR im Anschluss an eine Betriebsprüfung, die zu Gewinnerhöhungen geführt hatte, für das Wirtschaftsjahr 2009/2010 nachträglich einen Investitionsabzugsbetrag von 10.000 € für ein im Jahr 2011 bereits angeschafftes Wirtschaftsgut geltend. Auch die Klägerin des Verfahrens I R 31/15 (eine GmbH) begehrte nachträglich einen Investitionsabzugsbetrag für ein bereits erworbenes Wirtschaftsgut – und zwar ebenfalls zum Zwecke der Kompensation von Steuerbelastungen nach einer Betriebsprüfung. Für 2007 machte sie zunächst Investitionsabzugsbeträge von insgesamt ca. 15.000 € geltend, die auch gewährt wurden. Im Zuge einer Betriebsprüf...