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Zuschätzung beim Imbissbetrieb
Im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen können die im Zeitpunkt der Außenprüfung festgestellten Umsätze den zurückliegenden Prüfungsjahren zugrunde gelegt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert haben. Den Stpfl. trifft insoweit die Beweislast dafür, dass beispielsweise ein „Döner-Krieg“ die Preisgestaltung wesentlich beeinflusst hat ( NWB KAAAF-73247; Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, BFH-Az.: X B 32/16; Quelle: FG Hamburg, Newsletter 2/2016 (il)).
Sachverhalt: Der Kläger betrieb einen Imbissbetrieb. Nach einer Außenprüfung änderte das FA die Steuerbescheide für die Vorjahre. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse für die Zeit während der Außenprüfung schätzte es erh...