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Fehlbeträge bei Geldverkehrsrechnung, Beweiswürdigung bei behaupteten Privatdarlehen aus dem islamischen Kulturkreis
(1) Es mag sein, dass zwischen natürlichen Personen aus dem islamischen Kulturkreis rein mündliche, zinslose und hinsichtlich des Rückzahlungszeitpunkts unbestimmte Darlehensvereinbarungen eine stärkere Verbreitung aufweisen als im deutschen Kulturkreis. Dies verdrängt aber nicht die bei der Prüfung von Betrieben der Bargeldbranche in Deutschland allgemein geltenden Darlegungs- und Nachweisanforderungen. Jedenfalls die Darlegung der Mittelherkunft beim Darlehensgeber und des tatsächlichen Geldflusses bleibt auch in diesen Fällen grundsätzlich erforderlich. (2) Ausnahmsweise können Angriffe gegen die Beweiswürdigung des FG zur Revisionszulassung führen, wenn die Beweiswürdigung willkürlich ist, also so schwerwiegende Fehler aufweist, dass sie unter keinem rechtlichen Gesichts...