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Die mehrgliedrige atypisch stille Gesellschaft als Innen-KG: Stille Gesellschaft, quo vadis?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAF-79817 Die als Innen-KG ausgestaltete, mehrgliedrige, atypisch stille Gesellschaft: gesellschaftsrechtliche Metarmorphose oder Wechsel der Perspektive? Was sich dahinter verbirgt, soll unter Einbeziehung des NWB QAAAF-68875 dargestellt werden.
Ausführlicher Beitrag s. .
Stille Gesellschaft als Innen-KG
[i]Innen-KG als Folge der weitgehenden Ausge- staltungsfreiheit bei der stillen GesellschaftAuch wenn die in den §§ 230 ff. HGB kodifizierte (typische) stille Gesellschaft in ihrer konkreten Ausgestaltung weitgehend disponibel ist, ändert dies nichts an der weiterhin (lediglich) schuldrechtlichen Beziehung zwischen dem/den stillen Beteiligten und dem Geschäftsinhaber und es liegt unverändert (lediglich) eine Innengesellschaft vor, so dass es in der Folge an einem Gesamthandsvermögen fehlt.
Mit Blick auf das hier regelmäßig entstehende gesellschaftsrechtliche Geflecht sowie der Nähe zur Kommanditgesellschaft wird in diesem Zusammenhang in Teilen der Literatur jedoch eine zwischen allen Beteiligten bestehende Innen-Kommanditgesellschaft (Innen-KG) vertreten, wobei im Innenverhältnis – Rechtsfähigkeit nach außen hat die Innen-KG nicht – den Stillen die Rolle von Kommanditisten zukommt und der Geschäftsinhaber a...