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Die mehrgliedrige atypisch stille Gesellschaft als Innen-KG: Stille Gesellschaft, quo vadis?
BGH, Urteil vom 8. 12. 2015 - II ZR 333/14
Mit Urteil vom - II ZR 333/14 NWB QAAAF-68875 hatte der BGH sich mit einer als Innen-Kommanditgesellschaft (Innen-KG) ausgestalteten, mehrgliedrigen, atypisch stillen Gesellschaft zu beschäftigen. Eine stille Gesellschaft – bereits in ihrer typischen, zweigliedrigen Grundstruktur ein gesellschaftsrechtlicher Sonderling – erhält durch vertragliche Gestaltungen ein atypisches, mehrgliedriges Gepräge und entpuppt sich letztendlich als sog. Innen-KG, einer gesetzlich nicht kodifizierten „Gesellschaftsform“: Was für eine gesellschaftsrechtliche Metamorphose (!) oder doch nur ein Wechsel der Perspektive? Was sich dahinter verbirgt, soll unter Einbeziehung des benannten Urteils nachfolgend dargestellt werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Die „Verwandlung“
1. Von der typisch zweigliedrigen stillen Gesellschaft ...
[i]Fahsel, NWB 40/2015 S. 2952Die in den §§ 230 ff. HGB kodifizierte (typische) stille Gesellschaft ist bekanntlich u. a. durch folgende Merkmale geprägt (vgl. Roth, in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl. 2014, § 230, Rn. 2; K. Schmidt, ZIP 2014 S. 1457):
[i]Merkmale der typisch stillen GesellschaftGesellschaft ohne Gesamthands-/Gesellschaftsvermögen; die Einlag...