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Betreuungsrecht | Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bei Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
Der BGH hat sich mit den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen befasst. Die 1941 geborene Betroffene erlitt Ende 2011 einen Hirnschlag. Seitdem wird sie über eine Magensonde ernährt und bekommt darüber Medikamente verabreicht. Im Januar 2012 wurde sie in ein Pflegeheim aufgenommen. Die zu diesem Zeitpunkt noch vorhandene Fähigkeit zur verbalen Kommunikation verlor sie im Frühjahr 2013 infolge einer Phase epileptischer Anfälle. 2003 und 2011 hatte die Betroffene zwei wortlautidentische [i]Tölle, NWB 35/2015 S. 2586mit „Patientenverfügung“ betitelte Schriftstücke unterschrieben, in denen niederlegt war, dass „lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben“ sollten, wenn u. a. aufgrund von Krankheit oder Unfal...