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Insolvenzrecht | Indizien für eine Zahlungseinstellung
Indizien für eine Zahlungseinstellung sind gegeben, wenn der Schuldner selbst erteilte Zahlungszusagen nicht einhält oder verspätete Zahlungen nur unter dem Druck einer angedrohten Liefersperre vornimmt.
Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes wird vermutet (§ 133 Abs. 1 Satz 2 InsO), wenn der andere Teil wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit drohte und dass die Handlung die Gläubiger benachteiligte. Kennt der Anfechtungsgegner die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, weiß er auch, dass Leistungen aus dessen Vermögen die Befriedigungsmöglichkeit anderer Gläubiger vereiteln oder zumindest [i]Zu den Anforderungen anfechtungsfester Kongruenzvereinbarungen Grewe/Lauscher, NWB 26/2016 S. 1984erschweren und verzögern. Mithin – so der BGH – ist der Anfechtungsgegner regelmäßig über den Benachteiligungsvorsatz im Bilde (vgl. NWB UAAAD-98235). Der Kenntnis ...