Der Nutzen einer Abschlussprüfung
Über den Nutzen einer Abschlussprüfung wird in regelmäßigen Abständen immer wieder diskutiert. Viele Unternehmer sehen in der Abschlussprüfung vor allem ein „notwendiges Übel“ und einen Kostenfaktor. Auch ist in der Vergangenheit bereits die Abschaffung der Prüfungspflicht für mittelständische Kapitalgesellschaften auf EU-Ebene diskutiert worden. Dies verkennt den Wert der Abschlussprüfung und ihre Informations- und Beglaubigungsfunktion. Die Abschlussprüfung ist ein wesentliches Element des Gläubigerschutzes. Eine Abschaffung der Prüfungspflicht würde zu einem Vertrauensverlust in die Unternehmenszahlen führen und Banken sowie weitere Kapitalgeber dazu veranlassen, die Konditionen für Kredite zu überdenken. Auch für die Aufsichtsorgane der Unternehmen ist es wichtig, dass diese ihre Entscheidungen auf der Basis eines geprüften Abschlusses treffen können. Durch die Prüfung kann die Qualität der Jahresabschlüsse gesichert bzw. verbessert werden. präsentieren in ihrem Beitrag ab S. 222 drei empirische Studien aus Deutschland und der Schweiz die den Nutzen der Abschlussprüfung aus Sicht der Praxis analysiert haben.
Die finale Fassung des APAReG
Bereits in der letzten Ausgabe der WP Praxis haben wir die Ergebnisse der EU-Reform der Abschlussprüfung zusammengefasst und dargestellt, welche Änderungen aus dem verabschiedeten AReG, das sich im Wesentlichen den handelsrechtlichen Neuerungen für Abschlussprüfer widmete, resultieren. Mit dem Beitrag von ab S. 217 folgt nun auch noch ein kompakter Überblick über die wesentlichen Änderungen im Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, die sich aus dem APAReG ergeben.
Bewertung von Immobilien nach IDW RS HFA 2
Gegenstand der Stellungnahme IDW RS IFA 2 ist die Zugangs- und die Folgebewertung von Immobilien des Anlagevermögens im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Die Verlautbarung gilt für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Eine wesentliche Neuerung für die Bilanzierungspraxis ergibt sich vor allem aus der Definition des beizulegenden Werts der Immobilie, der sich in Abhängigkeit von der Nutzungsabsicht aus einem intersubjektiv nachprüfbaren bzw. einem subjektiven Immobilienwert ergibt. erläutern ab S. 228 das Konzept des IDW RS IFA 2 und geben Hinweise für die sachgerechte Umsetzung in der Praxis.
In eigener Sache
Vor genau vier Jahren erschien im August 2012 die erste Ausgabe der WP Praxis. Seitdem haben wir uns am Markt etabliert und Sie wissenschaftlich fundiert mit praxisgerechten Informationen rund um die Abschlussprüfung versorgt. Diesen Weg wird die WP Praxis auch in Zukunft verfolgen. Ich habe mich allerdings für eine neue berufliche Herausforderung außerhalb der Verlagsbranche entschieden und möchte mich daher an dieser Stelle von Ihnen verabschieden. Ich bedanke mich bei allen Leserinnen und Lesern dieser Zeitschrift und wünsche Ihnen beruflich und privat alles Gute!
Beste Grüße
Christian Rohde
Fundstelle(n):
WP Praxis 9/2016 Seite 1
NWB WAAAF-80118