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Vollstreckung von Lohnforderungen aus einem Vergleich
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Brutto-Lohnforderungen in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich tituliert werden. Da der Arbeitnehmer jedoch nur einen Anspruch auf die Auszahlung der sich nach Abrechnung ergebenden Netto-Lohnforderung hat, bringt dies einige Schwierigkeiten mit sich. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vollstreckung sollen in diesem Beitrag behandelt werden.
Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen
Erforderlich für eine Vollstreckung ist natürlich zunächst das Vorliegen eines Titels. In diesem Fall liegt ein gem. § 278 Abs. 6 ZPO protokollierter Vergleich des Arbeitsgerichts vor, welcher nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zur Zwangsvollstreckung geeignet ist. In diesem ist die Zahlung des Lohns für die Monate April, Mai und Juni 2016 mit je 2.000 € brutto – fällig zum Ende des jeweiligen Monats – vereinbart worden.
Obwohl dieser Vergleich in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen worden ist, verweigert der Arbeitgeber, hier sodann Schuldner, die freiwillige Zahlung grundlos. Da dem Arbeitnehmer, sodann Gläubiger, augenscheinlich ist, dass Liquiditätsschwierigkeiten beim Schuldner nicht vorliegen, entscheidet er sich, seine Forderung zwangsweise durchzusetzen.
Zunächst wird also beantragt, eine volls...