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RENO Nr. 8 vom Seite 24

Klug geplant – Vorsorgeurkunden sichern Menschen rechtlich ab

Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B.A.; Leipzig

Ob Krankheit, Betreuung oder ein hohes Alter: Man sollte frühzeitig rechtswirksam regeln, wer über Vermögen und Besitz oder über ärztliche Behandlungen entscheiden darf. Dieser Beitrag erklärt, welche Arten von Verfügungen und Vollmachten es im Vorsorgebereich gibt und welche Merkmale sie kennzeichnen.

Allgemeines

Drei bunt gemischte Lebenssituationen: Eine 30-jährige Alleinstehende möchte, dass ihre langjährige Freundin sich um ihr Vermögen kümmert, falls sie einmal einen Unfall haben sollte. Eine Rentnerin will vorsorgen, wie sie bei schwerer Krankheit ärztlich behandelt wird, ohne dass ihre Kinder dies beeinflussen können. Und ein unverheiratetes Paar mit Kindern aus vorherigen Ehen will beim Notar mit einer Vorsorgevollmacht regeln, dass man sich in Notfällen rechtlich vertreten kann.

Alter, Lebensform und Besitz bilden individuelle Interessenlagen. Diese lassen sich entweder dadurch absichern, dass man frühzeitig rechtswirksame Vorsorgeregelungen trifft, an die Ehepartner, Gerichte oder Ärzte gebunden sind. Oder aber, indem man Angehörige, vertraute Personen oder Anwälte bevollmächtigt. Solche Regelungen sind auf die individuelle Lebenssituation an...