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Sozialversicherungsrecht | Unfallversicherungsschutz während Weihnachtsfeier einer Abteilung
Unfallversicherungsschutz gilt auch während der Weihnachtsfeier einer Abteilung eines Betriebs. Im entschiedenen Fall ist die Klägerin als Sozialversicherungsfachangestellte beschäftigt. Auch im Jahre 2010 durften, wie in den Jahren zuvor, sachgebietsinterne Weihnachtsfeiern stattfinden. Die Sachgebietsleiterin lud alle Mitarbeiter des Sachgebiets zu der Veranstaltung, bestehend aus einem gemeinsamen Kaffeetrinken und einer Wanderung, ein. Während der mit zehn Teilnehmern stattfindenden Wanderung zog sich die Klägerin Verletzungen zu. Die Unfallkasse lehnte die [i]infoCenter „Unfallversicherung“ NWB RAAAB-13236 Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall ab. Das Sozialgericht erkannte das Unfallereignis dagegen als Arbeitsunfall an. Das Landessozialgericht hob das Urteil des Sozialgerichts auf und wies die Klage ab. Das B...