Förderung der Elektromobilität | Bundesrat regt E-Bikes-Förderung an
Der Bundesrat hat die
Bundesregierung um Prüfung gebeten, wie der rechtliche Rahmen für eine deutlich
stärkere Nutzung von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb
auch in der betrieblichen Mobilität verbessert werden könne. Dies geht aus der
von der Bundesregierung als Unterrichtung
(BR-Drucks.
18/9239) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im
Straßenverkehr
(BR-Drucks.
18/8828) hervor.
Darin erklären die Länder, im Interesse von Klimaschutz, Luftreinhaltung und nachhaltiger Mobilität verdiene eine möglichst emissionsarme betriebliche Mobilität auch von Zweirädern mit Elektrounterstützung und mit Elektroantrieb noch stärkere Förderung als bisher. So könnten etwa zusätzliche steuerliche Anreize für Unternehmen und Belegschaften, die über das bestehende sogenannte Dienstwagenprivileg hinausgingen, den Anteil der betrieblich beziehungsweise beruflich auf Zweirädern mit Elektrounterstützung und Elektroantrieb zurückgelegten Wegstrecken deutlich erhöhen. Angesichts der von der Bundesregierung gewährten Kaufanreize für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen würde möglicherweise auch eine direkte Förderung als Lösungsmöglichkeit in Betracht kommen, geben die Länder zu bedenken. Die Bundesregierung sichert in ihrer Stellungnahme eine Prüfung des Vorstoßes der Länder zu. Auch zwei konkrete Änderungswünsche am Gesetzentwurf sollen geprüft werden.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 455 (Sc)
Fundstelle(n):
GAAAF-78918