BBK Nr. 15 vom Seite 713

Die Suche nach dem Richtigen im Falschen

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Ende des [i]Teutemacher, Handbuch zur Kassenführung, Herne 2015Jahres ist es soweit: Dann läuft die immerhin sechsjährige Kulanzfrist ab, die das BMF in seinem Schreiben vom den bargeldintensiven Branchen eingeräumt hatte, um die Kassen auf Einzelaufzeichnung und digitale Prüfbarkeit umzustellen. Und auch wenn die Bundesregierung am den Entwurf für ein Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet hat – zum endet die bisherige Härtefallregelung.

Was selektive Wahrnehmung mitunter für Blüten treibt, zeigt die direkt im Anschluss an den Regierungsentwurf einsetzende Überlegung, die im Gesetzentwurf bisher verankerte Übergangsfrist bis 2020 bzw. 2022 führe dazu, dass man jetzt aktuell als Unternehmer die alten Kassen weiter nutzen könne und erst einmal gar nichts machen müsse. Warum das ein gefährlicher Trugschluss ist, zeigt in seinem kurzen Abriss über die geltende Rechtslage zur Kassenführung, der Darstellung der derzeit geplanten Übergangsregelung im Entwurf und warum das ganze Unterfangen politisch hoch umstritten ist.

Denn an [i]Rätke, Gesetz zum Schutz vor Kassenmanipulationen – Kritische Anmerkungen zum Referentenentwurf, BBK 10/2016 S. 497 NWB IAAAF-73320 den vom BBK-Herausgeber Bernd Rätke in dieser Zeitschrift in Heft 10 formulierten Mängeln des vormaligen Referentenentwurfs hat sich nichts geändert: Nach wie vor sind weder Kassen- noch Belegpflicht vorgesehen, mit der Konsequenz, dass ein solches Sicherheitskonzept weder sicher noch prüfbar ist – egal wie es im Detail später ausgefüllt sein mag. Trotz der teilweise harschen Kritik von Verbänden, Länderfinanzverwaltungen und Herstellern an dem Referentenentwurf will das BMF nach wie vor ein teures und dabei gleichzeitig nicht sicheres und fragmentarisches Konzept weiter vorantreiben und dem Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überlassen, Steuerrecht und GoB auszulegen. Es bleibt spannend zu beobachten, ob das Struck'sche Gesetz in diesem Fall tatsächlich gilt, nach dem ein Gesetz nicht so vom Bundestag verabschiedet wird, wie es in den Bundestag eingebracht worden ist.

Im Buchführungs-Seminar [i]Buchführungs-Seminardieser Ausgabe lesen Sie den zweiten Teil einer Reihe zu den grundlegenden Fragen der Personengesellschaft und der buchhalterischen Umsetzung. Nach Vorabgewinnen und Sondervergütungen in der letzten Ausgabe beschäftigt sich mit der Überlassung von Wirtschaftsgütern durch den Gesellschafter an seine Gesellschaft. Anlass für die Reihe ist die von vielen Referenten und Dozenten des Steuerrechts geteilte Feststellung, dass in den alltäglichen und tausendfach gebuchten Sachverhalten erstaunlich viele Fallstricke lauern.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2016 Seite 713
NWB PAAAF-78860