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Bilanzierung | Verpfändetes Wertpapierdepot kein BV
Das Wertpapierdepot eines Mitunternehmers einer Personengesellschaft gehört nicht zum Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft, selbst wenn es als Sicherheit für die betrieblichen Darlehen der Personengesellschaft dient und der Mitunternehmer Darlehen von der Personengesellschaft erhalten hat, um das Depot aufzubauen.
Im Urteilsfall hatte eine KG Darlehen von ihrer Bank erhalten. Die Bank verlangte als Sicherheit die Verpfändung von Wertpapierdepots der Kommanditisten. Diese bauten nun ihrerseits mittels Darlehen der KG eigene Wertpapierdepots auf, die sie an die Bank als Sicherheit verpfändeten.
Das [i]Verpfändung und Herkunft der Mittel irrelevantFG folgte nicht der Auffassung des FA, das von einem Gesamtfinanzierungskonzept ausging und deshalb die Depots dem Sonderbetriebsvermögen zuordnete. Allein d...