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Umsatzsteuer | USt-Berichtigung bei vorläufigem Insolvenzverwalter
Die Bestellung eines sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalters kann zu einer doppelten USt-Berichtigung gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG führen.
Nach dem BFH kommt es zu einer ersten Berichtigung, wenn der sog. starke vorläufige [i]Berichtigung wegen UneinbringlichkeitInsolvenzverwalter bestellt wird. Die Berichtigung betrifft die USt aus den Forderungen. Denn insoweit ist das Entgelt für den Unternehmer nunmehr uneinbringlich, weil er seine Forderungen nicht mehr einziehen darf; dies darf nur noch der Insolvenzverwalter. Dies führt zu einer Minderung der USt des Unternehmers.
Vereinnahmt [i]Berichtigung wegen nachträglicher Vereinnahmungdann der starke vorläufige Insolvenzverwalter die Forderung, kommt es zu einer zweiten Berichtigung, die nun zu einer Erhöhung der USt des Insolvenzverwalters führt.
Die [i]USt ist MasseverbindlichkeitErhöhung der USt des vorläufigen Insolvenzverwalters stellt eine...