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Überlassung von Wirtschaftsgütern durch Personengesellschafter
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I. Grundlagen der Überlassung von Wirtschaftsgütern
[i]Gehrmann, Besteuerung der Personengesellschaft, infoCenter NWB WAAAC-50455Bei einer wörtlichen Auslegung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sind dem Gewinnanteil die Vergütungen, d. h. Mieten und Pachten, die der Mitunternehmer von der Personengesellschaft für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat, dessen Gewinnanteil hinzuzurechnen.
Würde der Gesetzestext wörtlich ausgelegt, wäre das Ergebnis nur in dem Fall richtig, falls Wirtschaftsgüter überlassen werden, die weder einer Abschreibung unterliegen noch ansonsten mit den Einnahmen zusammenhängende Ausgaben aufweisen. Denn nicht nur die Vergütungen sind dem Gewinnanteil hinzuzurechnen, sondern auch die damit zusammenhängenden Ausgaben.
[i]Kirsch, Sonderbetriebsvermögen (EStG), infoCenter NWB SAAAB-14452Die überlassenen Wirtschaftsgüter stellen Sonderbetriebsvermögen dar. Dem Gewinnanteil zuzurechnen ist das gesamte Ergebnis des Sonderbetriebsvermögens und nicht nur die Mieten und Pachten. Zu berücksichtigen sind folglich auch Sonderbetriebsausgaben.
Da es für die Bilanzierung von Sonderbetriebsvermögen keine handelsrechtliche Grundlage gibt, handelt es sich um eine rein steuerliche Gewinnermittlung. Die Systematik der Gewi...