Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 23.06.2016 IX ZB 18/15, NWB 31/2016 S. 2328

Insolvenzrecht | Eröffnungsgrund aufgrund nur einer Forderung: Glaubhaftmachung nicht ausreichend

Nach dem Beschluss des BGH wird dann, wenn ein Gläubiger seinen Eröffnungsantrag auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Schuldners für einen Grundschuldbetrag stützt und diese Forderung zugleich den Insolvenzgrund bildet, die Forderung durch die Vorlage einer vollstreckbaren Urkunde bewiesen. Einwendungen des Schuldners gegen die Forderung oder gegen die Vollstreckbarkeit des Titels können regelmäßig nur in den für den jeweiligen Einwand vorgesehenen Verfahren geltend gemacht werden.

Anmerkung:

Berechtigt, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der [i]infoCenter „Insolvenzverfahren“ NWB BAAAB-05672 Schuldnerin zu stellen, sind neben dem Schuldner dessen Gläubiger (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 2, § 14 InsO). Der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nach § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO nur zulässig, wenn der Gläubiger...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen