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Einkommensteuer | Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen erfolglos
Mit Beschlüssen vom hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG zwei Verfassungsbeschwerden gegen die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen im Geltungsbereich des Alterseinkünftegesetzes vom (BGBl 2004 I S. 1427) nicht zur Entscheidung angenommen. Die gesetzgeberische Qualifizierung von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben und die vorgesehene höhenmäßige Beschränkung des Sonderausgabenabzugs seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Frage des Verstoßes [i]infoCenter „Alterseinkünftegesetz“ NWB RAAAB-54644 gegen das Verbot der Doppelbesteuerung kann erst in den Veranlagungszeiträumen der Rentenbesteuerung zum Gegenstand der verfassungsrechtlichen Beurteilung gemacht werden, so das BVerfG in seiner Begründung.