Konsultation, Stellungnahme, Gesetzesänderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation über ermäßigte Mehrwertsteuersätze für elektronisch erbrachte Veröffentlichungen gestartet. Die Konsultation hat zum Ziel, die Ansichten aller Beteiligten über die mehrwertsteuerliche Behandlung von elektronisch erbrachten Publikationen (E-Publikationen) zu sammeln. Nach den derzeitigen Regeln müssen E-Publikationen zum Standard-Mehrwertsteuersatz besteuert werden, während die Mitgliedstaaten bei gedruckten Publikationen niedrigere Mehrwertsteuersätze anwenden dürfen. Die Konsultationsfrist beginnt am und endet am .
Einer Lösung bedarf es auch im Bereich der Margenbesteuerung (§ 25 UStG). Hier ist das nationale Recht bisher nicht an die EU-Vorgaben angepasst worden und gibt somit zurzeit Raum für Steuergestaltungen wie Grambeck auf aufzeigt.
An anderer Stelle ist der Gesetzgeber indes tätig geworden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am den Referentenentwurf eines zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes veröffentlicht und Länder und Verbände um Stellungnahme gebeten. Das Gesetz sieht eine Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau auch im Bereich der Umsatzsteuer vor. Einzelheiten hierzu können Sie dem NWB ReformRadar entnehmen. Die Stellungnahmen der Bundessteuerberaterkammer und des Deutschen Steuerberaterverbandes finden Sie auf .
Welche neuen Meldepflichten Polen zum eingeführt hat und welche Auswirkungen diese auf Unternehmen haben, untersucht Barb auf .
Beste Grüße
Susanne Stillers
Fundstelle(n):
USt direkt digital 14 / 2016 Seite 1
NWB PAAAF-77930