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Sozialversicherungsrecht | Kein Unfallversicherungsschutz für in einem Homeoffice Beschäftigte
Wenn der Beschäftigte in einem Homeoffice arbeitet, hat grds. nicht der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer die der privaten Wohnung innewohnenden Risiken zu verantworten. Im entschiedenen Fall wollte sich die in einem Homeoffice Beschäftigte Wasser holen und war auf dem Weg von dem Arbeitsraum zur Küche ausgerutscht, wobei sie sich verletzte. Die beklagte Unfallkasse hat das Vorliegen eines Arbeitsunfalls verneint und das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landessozialgericht hat die Beklagte auf die Berufung der Klägerin hin verurteilt, einen Arbeitsunfall anzuerkennen. Das BSG hat auf die Revision der Beklagten das erstinstanzliche Urteil wiederhergestellt und entschieden, dass kein Arbeitsunfall vorlag. Die Klägerin habe sich zum Unfallzeitpunkt nicht auf...