Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
„Brexit“ – Großbritannien verlässt die EU
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB WAAAF-77462 Das Volk hat entschieden, der Austritt Großbritanniens aus der EU scheint besiegelt. Sollte der „Brexit“ tatsächlich umgesetzt werden, folgen daraus zahlreiche Änderungen rechtlicher und steuerlicher Natur sowohl für Personen und Unternehmen in Großbritannien als auch für Personen und Unternehmen aus der EU, die Sachverhalte mit Bezug zu Großbritannien verwirklichen. Eine Einschätzung der konkreten Folgen ist derzeit nicht möglich. Abzusehen ist jedoch, dass sich auch im Hinblick auf die Anwendung der Normen des deutschen Steuerrechts zahlreiche Änderungen ergeben, wenn Großbritannien kein EU-Mitgliedstaat mehr ist.
Ausführlicher Beitrag s. .
Mögliche rechtliche Auswirkungen
Im [i]Zahlreiche Rechtsgebiete betroffenGrundsatz dürfte der „Brexit“ dazu führen, dass das Unionsrecht nicht mehr auf Sachverhalte in Großbritannien bzw. Sachverhalte mit britischer Beteiligung in EU-Staaten Anwendung findet. Daraus folgen zahlreiche Unsicherheiten, wie beispielsweise beim grenzüberschreitenden Personaleinsatz oder im Gesellschaftsrecht (Stichwort: Sitztheorie).
Mögliche steuerliche Auswirkungen
[i]Geänderter Anwendungsbereich für innerstaatliche NormenAllein aufgrund der fehlenden Mitgliedschaft in der EU werden sich zahlreiche Änderu...