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Das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)
Handelsrechtliche Neuerungen für Abschlussprüfer
Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer sieht sich zum unmittelbar mit den Anforderungen der EU-Abschlussprüfungsreform konfrontiert. Zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Abschlussprüferrichtlinie (AP-RL) sowie zur Ausübung verschiedener in der EU-Abschlussprüferverordnung (AP-VO) eröffneter Mitgliedstaatenwahlrechte hat der deutsche Gesetzgeber das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) sowie das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) auf den Weg gebracht. Beide Gesetze traten in ihren wesentlichen Punkten am in Kraft und betreffen sowohl Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, PIE) als auch sonstige Unternehmen (Non-PIE) und deren Abschlussprüfer.
Velte/Stawinoga, Neuerungen durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG), StuB 8/2016 S. 297 NWB JAAAF-71192
Das AReG sieht im Bereich der Non-PIE nur wenige materielle handelsrechtliche Änderungen vor. Zu nennen sind insbesondere das Verbot sog. BIG4-only-Klauseln oder die Möglichkeit zur Aufnahme eines sonstigen ergänzenden Hinweises in den Vermerk des Abschlussprüfers im Falle einer Einschränkung oder Versagung.
Im Bereich der PIE sieht die AP-VO ergänzt durch das AReG eine Vielzahl...