Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neuerungen durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG)
Zentrale Reformmaßnahmen zum Verhältnis zwischen Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer
Mit dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) und dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) ist die europäische Reform der Abschlussprüfung (Neufassung der Achten EG-Richtlinie 2014/56/EU und Verordnung EU Nr. 537/2014) zum Abschluss gekommen. Das AReG wurde am in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung vom Bundestag angenommen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die zentralen Reformmaßnahmen: Einführung der externen Rotation, Beschränkung von Prüfung und Beratung des Abschlussprüfers, erweitertes Anforderungs- und Tätigkeitsprofil des Prüfungsausschusses sowie erweiterte Berichterstattung des Abschlussprüfers. Das AReG zielt mit diesen Regulierungsansätzen insbesondere auf eine stärkere Kooperation zwischen Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss und Abschlussprüfer ab.
Lanfermann, Verabschiedung des Abschlussprüfungsreformgesetzes (AReG), WP Praxis 5/2016 S. 125 NWB LAAAF-70902
Welche wesentlichen Reforminhalte hat das AReG?
Inwiefern kann das AReG zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer beitragen?
Welche Anforderungen sind mit einer künftigen Tätigkeit im Prüfungsausschuss ve...