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Reform der Erbschaftsteuer: Gesetzgebungsverfahren geht in die Verlängerung – Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an
I. Einführende Hinweise
Zurückgehend [i]Eisele, NWB 4/2015 S. 170auf das (BStBl 2015 II S. 50; s. hierzu Eisele, NWB 4/2015 S. 170) hatte die Bundesregierung am den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen (BT-Drucks. 18/5923 vom ; Eisele, NWB 30/2015 S. 2202). Zum einen hatten die Länder über den Bundesrat zu diesem Regierungsentwurf (RegE) seinerzeit kritisch Stellung bezogen (BR-Drucks. 353/15 [Beschluss] vom ; Eisele, NWB 41/2015 S. 3001); zum anderen war der RegE am Gegenstand einer Sachverständigenanhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestags (Eisele, NWB 44/2015 S. 3225). Seit besagter Sachverständigenanhörung „schlummerte“ das Gesetzgebungsverfahren auf der Ebene des BT-Finanzausschusses bis dieser im Juni 2016 seine Beschlussempfehlung mit Bericht vorlegte (BT-Drucks. 18/8911 vom ), wodurch der RegE in signifikanter Weise abgeändert wurde. [i]Gesetzesbeschluss des Deutschen BundestagsIndes wurde der Gesetzentwurf entsprechend den Empfehlungen des BT-Finanzausschusses am im Bundestag beraten und beschlossen (BR-Drucks. 344/16 vom ). Der nachfolgend...