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Reform der Erbschaftsteuer: Alternativ- und Ergänzungsvorschläge der Länder im Bundesrat
[i]Eisele, NWB 30/2015 S. 2202Das Bundeskabinett hatte am den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen und den vorgreiflichen Referentenentwurf des in Teilen signifikant modifiziert (s. ausführlich hierzu Eisele, NWB 30/2015 S. 2202). Im laufenden Gesetzgebungsverfahren nahmen die Länder nunmehr erstmals Stellung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung [i] BT-Drucks. 18/5923 und BR-Drucks. 353/15 (B) (BT-Drucks. 18/5923 v. ) und präzisierten ihre Alternativ- und Ergänzungsvorschläge aktuell auf Ebene des Bundesrats (s. hierzu BR-Drucks. 353/15 [Beschluss] v. ). Der nachfolgende Beitrag thematisiert die Kernpunkte des Änderungsbedarfs aus Sicht der Länder.
I. Lohnsummenregelung/Betriebsaufspaltungen
[i]Bundesregierung stellt bei Begrifflichkeiten zur Betriebsaufspaltung auf untergesetzliches Richtlinienrecht abNach § 13a Abs. 3 letzter Satz ErbStG/RegE sind im Fall einer Betriebsaufspaltung die Lohnsummen und die Anzahl der Beschäftigten der Besitzgesellschaft und der Betriebsgesellschaft zusammenzuzählen. Mit der Regelung sollen die im BStBl 2015 II S. 50