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Steuerrecht | Investitionsabzugsbetrag bei Personengesellschaft
Der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann die Investition, für die die Personengesellschaft einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) in ihrer Gesamthandsbilanz gebildet hat, in seinem Sonderbetriebsvermögen tätigen. Eine derartige Investition stellt eine begünstigte Anschaffung im Sinne von § 7g Abs. 1 EStG dar. Der IAB ist daher von der Personengesellschaft [i]IAB muss nicht rückgängig gemacht werdennicht nach § 7g Abs. 3 EStG rückgängig zu machen.
Das FG begründet seine Auffassung damit, dass nach § 7g Abs. 7 EStG die Personengesellschaft an die Stelle [i]Sonderbetriebsvermögen gehört zum Betriebsvermögendes Steuerpflichtigen tritt. Dies spricht für eine betriebsbezogene und gegen eine personenbezogene Auslegung. Zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft gehört aber nicht nur das Gesamthandsvermögen, sondern auch das Sonderbetriebsvermögen.