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Steuerrecht | Keine Privatnutzungsentnahme bei VW-Transporter
Ein Einzelunternehmer muss für einen VW-Transporter keine Privatnutzung nach der 1 %-Methode versteuern. Denn bei einem Transportfahrzeug ist eine private Nutzung typischerweise nicht anzunehmen. Der VW-Transporter T4 verfügte nur über zwei Sitzplätze und [i]Nur 2 Sitzplätze und fensterloser Ladebereichüber einen fensterlosen Ladebereich, der durch eine Metallwand vom Sitzplatzbereich getrennt war.
[i]Lkw, Zugmaschinen und WerkstattwagenDer BFH bleibt seiner bisherigen Rechtsprechung treu, nach der insbesondere Lkw, Zugmaschinen und Werkstattwagen typischerweise nicht der privaten Nutzung dienen. Dies hatte der BFH bereits für einen Opel Combo entschieden.
Nach dem aktuellen BFH-Urteil [i]Fahrtenbuch nicht erforderlichkommt es dabei auf die kraftfahrzeugsteuerliche und verkehrsrechtliche Einstufung des Fahrzeugs nicht an. Die Führung eines Fahrtenbuchs ist damit ni...