Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Solidaritätszuschlag | Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags
Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Vollziehung eines Bescheids über den Solidaritätszuschlag für 2012 ist nicht deshalb S. 2093 [i]infoCenter „Solidaritätszuschlag“ NWB QAAAA-57086 aufzuheben, weil ein Finanzgericht im Rahmen eines Vorlagebeschlusses das BVerfG zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des SolZG angerufen hat. (2) Das öffentliche Interesse am Vollzug des SolZG kann das Interesse der Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes überwiegen.
Mit diesem Beschluss ist der einstweilige Rechtsschutz gegen verfassungsrechtlich zweifelhafte Steuerbescheide praktisch aufgehoben. Den geltend gemachten ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer Regelung geht das Gericht gar nicht mehr nach; es genügt die Feststellung, dass ein St...