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Einkommensteuer | Versicherungsleistung mindert begünstigte haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Das entschieden, dass Versicherungsleistungen die begünstigten haushaltsnahen Handwerkerleistungen mindern. Aufgrund der Erstattung durch die Versicherung sei eine wirtschaftliche Belastung des Klägers, die die Gewährung eines Steuervorteils rechtfertigen würde, nicht eingetreten. Die Höhe des Abzugsbetrags bestimme sich für Handwerkerleistungen gem. § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG grds. nach den Aufwendungen des Steuerpflichtigen. Der Begriff der Aufwendungen ist in der Vorschrift nicht definiert. Das Finanzgericht geht davon aus, dass er dahingehend auszulegen ist, dass er nicht auf den bloßen Geldabfluss abstellt, sondern eine wirtschaftliche Belastung erfordert; diese liege im Streitfall nicht vor.
Im Streitfall hatte der Steuerpflichtige einen Wasserschaden an seine...