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Umwandlungssteuer | Gewerbesteuerpflicht bei Übergang des Vermögens einer Kapital- auf eine Personengesellschaft
Nach dem unterliegen der Gewerbesteuer innerhalb der Fünf-Jahres-Frist die Gewinne aus einer oder mehreren Veräußerungen einer der in § 18 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwStG genannten Sachgesamtheiten, soweit hierin stille Reserven enthalten sind, die dem von der Kapitalgesellschaft zur Personengesellschaft übergegangenen Betriebsvermögen zuzuordnen sind.
Im Streitfall wurde der Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmerteilanteilen an einer gewerblichen GbR nach § 18 Abs. 4 UmwStG der Gewerbesteuer unterworfen, weil sie innerhalb der dafür vorgesehenen fünfjährigen Frist nach Umwandlung von Kapitalgesellschaften erfolgte. Vorausgegangen war der steuerneutrale Formwechsel von vier Gesellschaften mbH auf vier Gesellschaften bürgerlichen Rechts und die Einbringung aller Mitun...