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Gesetz für einen gleichberechtigten Zugang von Frauen zu Führungspositionen
Gesellschaftsrechtliche Vorgaben, Berichtspflichten sowie Prüfung der Berichterstattung im Rahmen der Abschlussprüfung
Mit dem sog. Gesetz zur Frauenförderung will der Gesetzgeber Frauen mithilfe verbindlicher Regelungen einen faktisch gleichberechtigten Zugang zu den Führungspositionen ermöglichen. Die Umsetzung des „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ umfasst verschiedene Aspekte. Im Folgenden werden die Auswirkungen auf privatwirtschaftliche Unternehmen dargestellt. Der Beitrag gibt einen Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Vorgaben, über die Berichtspflichten im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung und nimmt zur Prüfung der Berichterstattung im Rahmen der Abschlussprüfung Stellung.
Kirsch, Lagebericht und Konzernlagebericht (HGB) NWB ZAAAC-45536
Was ist Ziel des Gesetzgebers?
Welche Berichtspflichten bestehen im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung?
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Abschlussprüfung?
I. Intention des Gesetzgebers
[i]Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 7. Aufl., Herne 2016, § 289a Rz. 4 NWB IAAAF-07807 Frauen sind im Top-Management der deutschen Wirtschaft deutlich unterrepräsentiert. Gemäß einer kürzlich im Handelsblatt ...